iusNet AR-SVR 1/2023
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[simplenews-subscriber:user:field-tokenfield] [simplenews-subscriber:user:field-name-account] Wir starten das Jahr 2023 mit einem fulminanten Beitrag zu den Urlauben für Eltern, die über die gesetzlichen Mindestansprüche hinausgehen. Ein aktueller Trend in vielen Unternehmen. Worauf dabei zu achten ist, erläutert Rechtsanwältin Dr. iur. Martina Herzog. Im öffentlichen Personalrecht ist ein Entscheid ergangen, ob ein fälschlicherweise der sexuellen Belästigung beschuldigter Sportlehrer die Anwaltskosten selbst bezahlen muss. Die Beschwerde gegen die im Tessin eingeführte Testpflicht für ungeimpftes Gesundheitspersonal wies das Bundesgericht ab. Weitere Entscheide ergingen im zivilen Arbeitsrecht zur Kostenverlegung, zum Verhältnis von Missbräuchlichkeit und Diskriminierung sowie zur Gratifikation und Gleichbehandlung. |
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