iusNet AR-SVR 11/2021
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[simplenews-subscriber:user:field-briefanrede] Im Sozialversicherungsrecht fällte das Bundesgericht im letzten Monat zwei Entscheide, die ich erwähnen möchte. Im Arbeitslosenversicherungsrecht setzte es sich mit dem versicherten Verdienst im Zusammenhang mit einer Änderungskündigung und im Krankenversicherungsrecht mit dem Ermessensspielraum des BAG betreffend den therapeutischen Quervergleich auseinander. Im Arbeitsrecht erscheinen mir vier Entscheide interessant. Das Bundesgericht beurteilte den Datenschutz im Arbeitsverhältnis, das Angebot von Duty-free-Shops, das Tätigkeitsprofil eines «Projektleiters Wassersport» und die Entlassung eines Kantonsschullehrers. Dr. iur. Markus Hugentobler ordnet die arbeitsrechtliche Ansicht, dass der Arbeitgeber den Lohn rückwirkend von 80% auf 100% aufzahlen muss, wenn er den Arbeitnehmenden nach der Kurzarbeit entlässt, zeitgemäss ein. |
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