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iusNet AR-SVR 12/2017

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Gleich mit zwei neuen Entscheiden macht das Bundesgericht klar, dass es seine Praxis zur Beurteilung des IV-Renten-Anspruchs bei psychischen Leiden ändert. In Zukunft wird die für somatoforme Schmerzstörungen entwickelte Rechtsprechung auch auf sämtliche psychischen Erkrankungen Anwendung finden. Mit einem weiteren Urteil des Bundesgerichts zur "Observationspraxis" zeigt sich der Einfluss von EGMR-Entscheiden auf das Sozialrecht einmal mehr. Deshalb ist auch das Urteil des EGMR zur Einsicht ins Personaldossier eines ehemaligen Polizeiangehörigen lesenswert.

 

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