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Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Dokumentation > Zulagenordnung

Zulagenordnung

Zulagenordnung

Geltungsbereich

Diese Zulagenordnung gilt für alle Mitarbeitenden der Arbeitgeberin, die dem Personalreglement unterstellt sind.
Zulagenberechtigte Dienste

  • Sonntage (oder Wochenende)
  • Feiertage (gemäss Aufzählung im Personalreglement)
  • Nachtarbeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr
  • Pikettdienst ausserhalb des Betriebes (Rufbereitschaft)
  • Nachtbereitschaftsdienst im Betrieb (Bereitschafts- oder Präsenzdienst)

Höhe der Zulagen

Sonntage- und Feiertage

 Fr. × pro Stunde, falls mehr als 6 Einsätze pro Jahr
 50% Lohnzuschlag, falls nicht mehr als 6 Einsätze pro Jahr

Nachtarbeit (23.00 Uhr–6.00 Uhr) 25% Lohnzuschlag falls weniger als 25 Einsätze pro Jahr, 
10% Zeitgutschrift, falls 25 und mehr Einsätze pro Jahr
Pikettdienst ausserhalb des Betriebes Fr. × Pikettdienstpauschale pro Stunde (pro Dienst)
Nachtbereitschaftsdienst im Betrieb Vertraglicher Lohn (ohne Lohnzulagen)

Ausrichtung der Zulagen bei Arbeitsunfähigkeit

Bei Arbeitsunfähigkeit infolge Unfall/Krankheit/Schwangerschaft sowie im Mutterschaftsurlaub werden keine Inkonvenienzzulagen (für Schichtarbeit, Pikettdienste) ausgerichtet, soweit diese nicht von der Krankentaggeld-, Unfall- und Mutterschaftsversicherung bezahlt werden. 

Ausrichtung der Zulagen während Ferien

Auf der Lohnabrechnung werden 8,33/10,64/13,04%(oder 10% als Mittelwert) Ferienlohn auf den Zulagen separat ausgewiesen und nach Möglichkeit während dem effektiven Ferienbezug ausbezahlt.

Schlussbestimmung

Dieses Reglement tritt am 1. Januar 20.. in Kraft und ersetzt alle bisherigen Regelungen über Lohnzulagen.

Ort, Datum, Unterschriften
 

iusNet AR-SVR 30.07.2019

Zulagenordnung

Arbeitshilfen

Zulagenordnung

Geltungsbereich

Diese Zulagenordnung gilt für alle Mitarbeitenden der Arbeitgeberin, die dem Personalreglement unterstellt sind.
Zulagenberechtigte Dienste

  • Sonntage (oder Wochenende)
  • Feiertage (gemäss Aufzählung im Personalreglement)
  • Nachtarbeit zwischen 23.00 Uhr und 6.00 Uhr
  • Pikettdienst ausserhalb des Betriebes (Rufbereitschaft)
  • Nachtbereitschaftsdienst im Betrieb (Bereitschafts- oder Präsenzdienst)

Höhe der Zulagen

Sonntage- und Feiertage

 Fr. × pro Stunde, falls mehr als 6 Einsätze pro Jahr
 50% Lohnzuschlag, falls nicht mehr als 6 Einsätze pro Jahr

iusNet AR-SVR 30.07.2019

 

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