Kündigung wegen reduzierter Arbeitsfähigkeit zulässig
Kündigung wegen reduzierter Arbeitsfähigkeit zulässig
Kündigung wegen reduzierter Arbeitsfähigkeit zulässig
A. arbeitete für das Kantonsspital Baselland. Nach einem Verkehrsunfal war er vollumfänglich arbeitsunfähig. Nach Ablauf der gesetzlichen Sperrfrist gewährte ihm das Kantonsspital das rechtliche Gehör betreffend die Weiterführung des Arbeitsverhältnisses. A. wies darauf hin, dass er im Folgemonat den Wiedereinstieg im Umfang von 30% versuchen werde, es zudem absehbar sei, dass er voll genese. Daraufhin kündigte ihm das Kantonsspital unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist. Dagegen wehrte sich A. bis vor Bundesgericht (Sachverhalt).
Gemäss anwendbarem GAV kann die Arbeitgeberin kündigen, wenn wesentliche Gründe diese Massnahme rechtfertigen. Ein solcher Grund liegt bspw. vor, wenn die Mitarbeitenden länger oder dauernd an der Aufgabenerfüllung verhindert sind (E. 3.3). Das Kantonsspital Baselland kündigte das Arbeitsverhältnis im Wesentlichen mit der Begründung, dass gemäss ärztlichem Attest die volle Arbeitsfähigkeit erst in einem halben Jahr zu erwarten sei, womit A. weiterhin längerfristig an der vollumfänglichen Aufgabenerfüllung verhindert sei. Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Kündigungsverfügung somit auf dem Kündigungsgrund der längerfristigen...
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