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Bedienstete haben bei Lohneinstufung Mitverantwortung - Rechtsprechung bestätigt

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Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

Bedienstete haben bei Lohneinstufung Mitverantwortung - Rechtsprechung bestätigt

A. arbeitete im Kanton Basel-Stadt als Lehrerin Sekundarstufe I von Oktober 2000 bis Ende Juli 2006. Bei der erneuten Anstellung wurde sie irrtümlich auf 02 statt 05 in der Lohnklasse 12 eingstuft. Auf Lohnnachzahlung wurde verzichtet und eine Anpassung für die Zukunft entfiel, weil A. gekündigte hatte (Sachverhalt). Das Bundesgericht prüfte die Vorbringen der A., konnte jedoch keine willkürliche Anwendung kantonalen Rechts erkennen und bestätigte seine Rechtsprechung (E. 6).

iusNet AR-SVR 17.08.2021

 

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