Motion: Griffige und wirksame Umsetzung der Stellenmeldepflicht (18.3407)
Motion: Griffige und wirksame Umsetzung der Stellenmeldepflicht (18.3407)
Motion: Griffige und wirksame Umsetzung der Stellenmeldepflicht (18.3407)
Die Motion verlangt eine effiziente und wirksame Kontrolle durch die Kantone, die bereits ab Inkrafttreten der Stellenmeldepflicht (1. Juli 2018) gelten sollte. Die Kontrollen sollen zudem mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen (FZA) vereinbar sein, insbesondere verhältnismässig und risikobasiert durchgeführt werden. Der Bundesrat wird aufgefordert, sich an den Kosten zu beteiligen und verbindliche Kontrollvorgaben zu schaffen, allenfalls mittels Einführung einer Gesetzesvorlage.
Der Bund empfiehlt eine Ablehnung der Motion. In seiner Stellungnahme vom 22. August 2018 verweist der Bundesrat darauf, dass die Erstellung eines Konzepts zur Umsetzung des Monitorings der Stellenmeldepflicht durch das EJPD unter Einbezug der Kantone bereits im Dezember 2017 in Auftrag gegeben worden sei, welche den Anforderungen der Motion entspreche. Auch bei diesem Konzept stehen Fragen nach den kantonalen Untersuchungskompetenzen sowie der allfälligen Kostenbeteiligung durch den Bund zur Abklärung.
Ebenfalls sei im Januar 2018 durch das Seco eine Arbeitsgruppe aus Bundes- und...
Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.