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MWST-Abrechnungen und Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige

MWST-Abrechnungen und Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige

Gesetzgebung

MWST-Abrechnungen und Arbeitsbewilligungen für Drittstaatsangehörige

Die Plattform Easy-Gov.swiss diente bis anhin der vereinfachten Erfassung der MWST-Abrechnung für die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV). Am 15. Dezember 2022 entschied sich das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) die Plattform schrittweise auszubauen und ebenfalls die Meldung von ausländerrechtlichen Meldungen und Bewilligungen zu ermöglichen. 

Mit dem aktuellen Update können folgende Gesuche und Meldungen erfasst werden: 

  • Meldung einer Erwerbstätigkeit von vorläufig Aufgenommenen (Ausweis F) und anerkannte Flüchtlinge (Ausweis B für Drittstaatsangehörige) in allen 26. Kantonen. 
  • Grenzgänger Gesuche/Bewilligungen für EU/EFTA-Staatsangehörige (Ausweis G) in den Pilotkantonen Thurgau und Zürich. Im Frühjahr 2023 werden die Kantone Aargau und St. Gallen folgen. 
  • Arbeitsbewilligung für eine Anstellung bei Schweizer Arbeitgebenden für Drittstaatsangehörige (Kurzaufenthaltsbewilligung bis vier Monate bzw. 120 Tage; Ausweis L oder B).

Ziel ist es, in den nächsten Jahren Etappenweise mehr Kategorien von Arbeitsbewilligungen im System aufzunehmen und...

iusMail AR-SVR 07.12.2023

 

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