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Die Teilrevision des Entsendegesetzes und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen der Entsendeverordnung treten in Kraft

Die Teilrevision des Entsendegesetzes und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen der Entsendeverordnung treten in Kraft

Gesetzgebung

Die Teilrevision des Entsendegesetzes und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen der Entsendeverordnung treten in Kraft

Am 16. Juni 2023 hat das Parlament die Änderung des Entsendegesetzes  verabschiedet. Die Änderung soll die Rechtsgrundlage für den Betrieb einer elektronischen Plattform schaffen. Die für den Vollzug der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit zuständigen Organe können mit der Kommunikationsplattform die erforderlichen Informationen zu Kontrollen und allfälligen Sanktionen gegen fehlbare Unternehmen auf sicherem Weg elektronisch übermitteln. 

Zur gleichen Zeit hat der Bundesrat in der Entsendeverordnung die entsprechenden Ausführungsbestimmungen erlassen, wobei es hauptsächlich darum geht, dass das SECO als Betreiberin der Plattform die Verantwortung für die Datensicherheit trägt. 

Am 8. November 2023 hat der Bundesrat nun entschieden, dass die Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG) und die entsprechenden Ausführungsbestimmungen in der Entsendeverordnung (EntsV) per 1. Januar 2024 in Kraft treten. 

iusNet AR-SVR 14.11.2023

 

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