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Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes

Gesetzgebung

Bundesrat verabschiedet Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes

Zur Unterstützung eines effizienten und wirkungsvollen Vollzugs der flankierenden Massnahmen und des Entsendegesetzes stellt der Bund den zuständigen Organen eine Plattform für die elektronische Kommunikation zur Verfügung. Via dieser Plattform können die kantonalen und paritätischen Vollzusorgane Informationen übermitteln, die für die Kontrollen notwendig sind. 

Mit der Teilrevision des Entsendegesetzes soll die datenschutzrechtliche Grundlage für die Plattform für die elektronische Kommunikation zwischen den Organen des Vollzugs der flankierenden Massnahmen geschaffen werden.

 

iusMail AR-SVR 07.12.2023

 

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