iusNet Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht

Schlulthess Logo

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht > Gesetzgebung > Bund > Bundesgesetz Über die Arbeit Industrie Gewerbe und Handel Telearbeit

Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Telearbeit)

Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Telearbeit)

Gesetzgebung

Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Telearbeit)

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat am 20. August 2024 einen Vorentwurf zur Anpassung des Bundesgesetzes über Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel verabschiedet. In einer Variante zudem auch eine Anpassung des Obligationenrechts. Hintergrund ist die parlamentarische Initiative "Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice" (16.484).

Die Änderung soll flexiblere Rahmenbedingungen für Telearbeit schaffen und Arbeitnehmenden mehr Gestaltungsspielraum einräumen. Gemäss der Vorlage soll die maximale Tages- und Abendarbeit auf 17 Stunden erhöht werden und gelegentliche freiwillige Arbeitseinsätze an Sonntagen erlaubt werden. 

Das Vernehmlassungsverfahren dauert bis zum 10. Dezember 2024. Bis dahin können alle interessierten Personen Stellung nehmen. 

iusNet AR-SVR 16.09.2024

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.