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2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe

2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe

Gesetzgebung

2. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)»: Bundesgesetz über Arbeitsbedingungen in der Pflege und Änderung des Bundesgesetzes über die Gesundheitsberufe

In der 1. Etappe zur Umsetzung der Volksinitiative «Für eine starke Pflege (Pflegeinitiative)» sollten die Ausbildungsabschlüsse von Pflegefachpersonen erhöht werden. In der 2. Etappe sollen nun die Arbeitsbedingungen und die Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Bereich der Pflege verbessert werden. Die Umsetzung der 2. Etappe soll mit dem Bundesgesetz über die Arbeitsbedingungen in der Pflege (BGAP) und mit der Änderung des Gesundheitsberufsgesetzes (GesBG) erfolgen. 

Das BGAP soll mit gezielten bundesrechtlichen Vorgaben die Arbeitsbedingungen des Pflegepersonals verbessern. Dabei schlägt der Bundesrat zwei Varianten zur Möglichkeit der Abweichung von den gesetzlichen Bestimmungen und der späteren Ausführungsverordnung durch Gesamtarbeitsverträge vor: Während Variante 1 vorsieht, dass unter Einhaltung der zwingenden Gesetzesbestimmungen auch zuungunsten der Arbeitnehmenden vom BGAP abgewichen werden kann, sieht Variante 2 vor, dass Abweichungen von den gesetzlichen Vorgaben des BGAP nur zugunsten der Arbeitnehmenden erlaubt sein sollen. 

Die Änderung des GesBG betrifft unter anderem die Einführung des Masterstudiengangs Advanced Practice Nursing und...

iusNet AR-SVR 21.5.2024

 

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