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Öffentliches Personalrecht

Öffentliches Personalrecht

Stillschweigende Anerkennung von Überstunden im öffentlichen Dienstverhältnis

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesverwaltungsgericht nennt die Voraussetzungen, unter denen die vom Arbeitnehmer geleisteten Überstunden als vom Arbeitgeber angeordnet oder nachträglich anerkannt gelten. Bei der Handhabung der Mehrheit ist der Arbeitgeber gehalten, das Prinzip von Treu und Glauben zu beachten. Dieses gebietet loyales und vertrauenswürdiges Verhalten im Rechtsverkehr und verbietet widersprüchliches Verhalten. Die Vorinstanz verhält sich widersprüchlich, wenn sie zuerst die Streichung der Überstunden in Aussicht stellt, diese aber ohne Korrektur im Zeitsaldo stehen lässt. Es ist von einer stillschweigenden Genehmigung auszugehen. Die Rechtslage ist gleich, wenn trotz Verbot weiterhin Mehrarbeit geleistet wird, dies jedoch vom Arbeitgeber geduldet wird.
iusNet AR-SVR 12.10.2018

Therapeutischer Arbeitsversuch als verwertbare Arbeitsleistung?

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Eine während eines therapeutischen Arbeitsversuches entrichtete Entschädigung ist vollumfänglich als Lohnfortzahlung (für Krankheit) zu qualifizieren, wenn der Arbeitsversuch an zwei Tagen pro Woche (40%) in leistungsmässiger Hinsicht keine verwertbare Arbeitsleistung im Sinne eines prozentualen Teilzeitpensums der vertraglich geschuldeten Arbeitsleistung darstellt. Der Arbeitnehmer ist daher auch in diesem Zeitraum voll als arbeitsunfähig anzusehen.
iusNet AR-SVR 08.10.2018

Kündigung während eines hängigen Gleichstellungsverfahrens und die Angabe von Abwesenheitsgründen im Arbeitszeugnis

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Das Bundesgericht hat im Urteil 8C_134/2018 (zur Publikation vorgesehen) festgehalten, dass eine Kündigung nicht per se als (missbräuchliche) Rachekündigung eingestuft werden kann, nur weil zur gleichen Zeit ein innerbetriebliches Diskriminierungsverfahren hängig ist. Im gleichen Entscheid führte es aus, dass das qualifizierte Arbeitszeugnis auch Abwesenheiten erwähnen dürfe und müsse, wenn deren Dauer im Verhältnis zur gesamten Dauer des Arbeitsverhältnisses erheblich ins Gewicht fällt. «Krankheit/Mutterschaft» dürfen als Gründe für Absenzen angeführt werden. Die Angabe des Abwesenheitsgrundes «Mutterschaft» stellt keinen Wettbewerbsnachteil dar.
iusNet AR-SVR 05.10.2018

Keine Lohndiskriminierung bei höherem Lohn eines neun Jahre jüngeren Nachfolgers

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Die Lohndiskriminierung aufgrund des Geschlechts muss bloss glaubhaft gemacht werden. Hierfür sind objektive Kriterien massgebend. Es genügt ein Vergleichsfall zur Darlegung der Lohndiskriminierung. Gelingt jedoch der Arbeitgeberseite der volle Gegenbeweis, liegt keine Lohndiskriminierung vor. Obwohl der Nachfolger der Beschwerdeführerin neun Jahre jünger war und einen um 12,5 % höheren Anfangslohn erhielt, lag keine Lohndiskriminierung vor.
iusNet AR-SVR 04.10.2014

Kündigung in der Verwaltung während der Probezeit

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
An die Kündigung während der Probezeit sind nicht allzu hohe Anforderungen zu stellen. Auch zwischenmenschliche Faktoren können eine Rolle spielen, sofern es um die Eignung für die Stelle geht. Auch wenn eine gewisse «Willkürlichkeit» erlaubt ist, ist die Kündigung sorgfältig durchzuführen und die Gründe sind zu dokumentieren.
iusNet AR-SVR 26.09.2018

Kündigung eines langjährigen Pflegeangestellten gestützt auf ungerechtfertigte Vorwürfe sexueller Belästigung

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Eine wegen des Verdachts auf sexuelle Belästigung ausgesprochene Kündigung ist missbräuchlich, wenn der Arbeitnehmer im Strafverfahren freigesprochen wird, und zwar auch, wenn das vor der Kündigung durchgeführte interne Verfahren den Verdacht bestätigte. Bei der Bemessung der Entschädigung fallen das Alter des Angestellten und seine lange Dienstdauer ohne Beanstandungen ins Gewicht.
iusNet AR-SVR 23.09.2018

Unschuldsvermutung nach Art. 6 EMRK im Bereich des öffentlichen Dienstverhältnisses

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht

EGMR 15374/11

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)

EGMR 15374/11

Der EGMR stellt fest, dass der Umstand parallel laufender straf- und disziplinarrechtlicher Verfahren die Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK nicht verletzt. Vielmehr sind parallele Verfahren zulässig. Allerdings darf die Wortwahl der zuständigen Behörden im Disziplinarverfahren keine – strafrechtlich relevante – Vorverurteilung zum Ausdruck bringen.
iusNet AR-SVR 01.08.2018

Die Kündigung ohne rechtsgenügliche Mahnung ist unrechtmässig im Sinne von Art. 10 Abs. 3 BPG (8C_75/2018)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
Einem Angestellten war das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Freistellung gekündigt worden, nachdem er eine Zeugnisberichtigungsklage erhoben und ein erfolgloses Differenzbereinigungsverfahren mit seinem Arbeitgeber durchlaufen hatte. Das Vertrauensverhältnis war aus der Sicht des Arbeitgebers bereits vor der Geltendmachung dieser Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gestört. Dem Angestellten war mit einem Entwurf zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses im gegenseitigen Einvernehmen die Absicht signalisiert worden, dass man sich von ihm trennen wolle. Ausschlaggebend für die Kündigung waren die gesamten Umstände sowie das grundsätzliche Verhalten des Angestellten.
iusNet AR-SVR 26.07.2018

Kompensation der in den Mutterschaftsurlaub fallenden Ferien und der Vorbereitungszeit in der unterrichtsfreien Zeit (8C_162/2018, zur Publikation vorgesehen)

Rechtsprechung
Öffentliches Personalrecht
In einem zur Publikation vorgesehenen Entscheid hat das Bundesgericht sich mit der subsidiären Verfassungsbeschwerde einer in einem Kindergarten im Kanton Freiburg tätigen Lehrerin befasst. Sie ersuchte die zuständigen Behörden um die Gewährung der regulären vier Wochen bezahlten Sommerferien sowie einer zusätzlichen, ebenfalls vollständig entlöhnten Vorbereitungszeit von zweieinhalb Wochen. Ihr Gesuch war sowohl vom Amt für Ressourcen wie auch von der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport (EKDS) abgelehnt worden. Die dagegen beim Kantonsgericht erhobene Beschwerde wurde abgewiesen, soweit das Gericht darauf eintrat. Das Bundesgericht musste sich u.a. mit den Fragen der Rechtsgleichheit von Lehrpersonal zu üblichem Staatspersonal, mit der Verletzung der derogatorischen Kraft des Bundesrechts und mit dem Willkürverbot befassen.
iusNet AR-SVR 26.07.2018

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