Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die formellen Voraussetzungen, die vom Bundesgericht für die Abgeltung des Ferienlohns mit dem laufenden Lohn entwickelt wurden, auch auf die Abgeltung der Feiertagsentschädigung anzuwenden sind.
Art. 10 Abs. 1 AVEG sieht einzig eine Einsprache von Betroffenen vor, nicht aber deren Akteneinsichtsrecht oder eine sonstige Mitwirkung am Verfahren über die Anpassung eines allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrags.
Im Rahmen der Reorganisation der Division Infrastruktur wurden bei den SBB 50 der bestehenden 200 Stellen gestrichen. Die Arbeitnehmerin wehrt sich gegen die Überweisung ins Arbeitsmarktcenter.