Umsetzung von Regelungen zur Entschädigung von Feiertagen in landesweitem Gesamtarbeitsvertrag (LGAV)
Umsetzung von Regelungen zur Entschädigung von Feiertagen in landesweitem Gesamtarbeitsvertrag (LGAV)
Umsetzung von Regelungen zur Entschädigung von Feiertagen in landesweitem Gesamtarbeitsvertrag (LGAV)
Der Kläger und Beschwerdegegner C. war von 2008 bis Ende Oktober 2014 bei der A. AG (Beklagte 1, Beschwerdeführerin 1) angestellt. Im Monat November 2014 war C. für die B. AG (Beklagte 2, Beschwerdeführerin 2) arbeitstätig. Bis 31. August 2014 wurde die Arbeitsleistung von C. im Stundenlohn vergütet, ab September 2014 erhielt C. einen Monatslohn. Der Kläger kündigte das Arbeitsverhältnis per Ende November 2014.
In einem Forderungsprozess wurde dem Kläger C. von der Erstinstanz eine Forderung von CHF 9722.65 brutto für nicht ausbezahlte Feiertagsentschädigungen, abzüglich der gesetzlich und gesamtarbeitsvertraglich vorgesehenen Sozialabzüge für Arbeitnehmer sowie eines ungerechtfertigten Lohnabzugs für Arbeitsschuhe zugesprochen. Die anderen Forderungen (nicht ausbezahlte Überstundenzuschläge, ungerechtfertigte Lohnabzüge für Arbeitskleider und Schadenersatz, Nachzahlung für ausstehenden Lohn sowie Anteil 13. Monatslohn.) wurden abgewiesen.
Die Zweitinstanz hielt in einer Berufung und Anschlussberufung den Anspruch von C. auf Feiertagsentschädigung weiterhin gut. Die anderen Ansprüche wurden abgelehnt, während der Betrag für die Feiertagsentschädigung auf CHF 11'...
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