iusNet

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht > Rechtsprechung > Bund > Privates Individualarbeitsrecht > Kündigung Von Arbeitnehmervertretern 4a 6562016

Kündigung von Arbeitnehmervertretern (4A_656/2016)

Kündigung von Arbeitnehmervertretern (4A_656/2016)

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Berufliche Vorsorge

Kündigung von Arbeitnehmervertretern (4A_656/2016)

Dem Beschwerdeführer wurde im Zuge einer Reorganisation gekündigt. Die Reorganisation hatte über 100 Kündigungen im Konzern und ca. 50 im Betrieb, in dem der Beschwerdeführer angestellt war, zur Folge. Der Beschwerdeführer war auch als gewählter Arbeitnehmervertreter in der Vorsorgeeinrichtung seiner Arbeitgeberin tätig.

Der auf den Beschwerdeführer anwendbare Gesamtarbeitsvertrag sieht für die Kündigung von Arbeitnehmervertretern bei der Vorsorgeeinrichtung ein besonderes Verfahren vor. Insbesondere ist der Arbeitnehmer im Vorfeld über die Gründe der Kündigung zu informieren, sodass dieser unter Umständen im Beisein eines Gewerkschaftsvertreters mit der Arbeitgeberseite darüber diskutieren kann. Hierfür sind bestimmte Fristen vorgesehen. Der Gesamtarbeitsvertrag legt fest, dass innerbetriebliche Arbeitnehmervertreter oder die Arbeitnehmervertreter im entsprechenden Organ der Pensionskasse weder wegen ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmervertreter noch wegen der Tätigkeit in dieser Funktion entlassen oder benachteiligt werden.

Das Bundesgericht kommt zum Schluss, dass die Kündigung nicht missbräuchlich war (E. 3.3).

Einerseits ist das durch den...

iusNet AR-SVR 20.10.2017

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.