Am 27. September 2020 wurde die Volksabstimmung über den Vaterschaftsurlaub mit einer Mehrheit von 60,3% angenommen. Die Gesetzesänderung wird per 1. Januar 2021 in Kraft treten.
Der Nationalrat stimmte am 15. September 2020 einem längerem Mutterschaftsurlaub zu, für Mütter die wegen der Krankheit ihres Neugeborenen einen längeren Spitalaufenthalt durchgehen müssen. Nach der Zustimmung beider Räte sind nun noch zwei Differenzen zu begleichen.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hatte sich das Bundesgericht mit der Frage zu befassen, ob selbständig erwerbende Frauen bei Mutterschaft zusätzlich zur Mutterschaftsentschädigung Anspruch auf Betriebszulagen haben.