Mit BGE 145 V 200 hatte das Bundesgericht die Möglichkeit, sich mit dem absoluten Ausschluss vom Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu beschäftigen und mit der Frage, ob sich dieser Ausschluss auch auf Gesellschafter einer GmbH nach deutschem Recht anwenden lässt.
Förderung des inländischen Arbeitskräftepotenzials
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Der Bundesrat will die soziale Sicherheit für ausgesteuerte Arbeitslose über 60 Jahre verbessern. Dafür ist nun der Entwurf eines Bundesgesetzes ausgearbeitet und in die Vernehmlassung gegeben worden.
Dr. Barbara Kupfer Bucher kommentiert das interessante, zur Publikation vorgesehene Urteil 8C_427/2018, in welchem sich das Bundesgericht mit der Frage auseinandersetzt, nach welchen Kriterien Boni und freiwilligen Leistungen bei der Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosenentschädigung zu unterscheiden sind.
Im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob der Nachweis über genügende Arbeitsbemühungen auch per E-Mail erbracht werden könne.
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob die Arbeitstätigkeit während eines Strafvollzugs für die Berechnung von Arbeitslosenentschädigungen mitberücksichtigt werden muss.
Im diesem zur Publikation bestimmten Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob das herabgesetzte Beweismass in Art. 74 AVIV über die Lohnforderung hinaus auch auf den Bestand des Arbeitsverhältnisses an sich anzuwenden ist.