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Zur Zulässigkeit des Nachweises über genügende Arbeitsbemühungen per E-Mail

Zur Zulässigkeit des Nachweises über genügende Arbeitsbemühungen per E-Mail

Jurisprudence
Arbeitslosenversicherung

Zur Zulässigkeit des Nachweises über genügende Arbeitsbemühungen per E-Mail

Im vorliegendenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass der Nachweis über genügende Arbeitsbemühungen - anders als Einsprachen gegen Entscheide von Sozialversicherungsträgern - grundsätzlich auch per E-Mail übermittelt werden kann. Der Absender trägt aber die Beweislast für das fristgerechte Eintreffen des Nachweises beim zuständigen Amt. Hierzu wies das Bundesgericht auf die mangelnde Zuverlässigkeit des elektronischen Verkehrs sowie insbesondere auf die Schwierigkeiten beim Nachweis eines E-Mails beim Empfänger hin, weshalb der Absender gehalten sei, sich den Empfang der verschickten Arbeitsbemühungen durch den Adressaten bestätigen zu lassen, damit gegebenenfalls der postalische Weg benützt werden kann. Im vorliegenden Fall erachtete das Bundesgericht den Nachweis über das rechtzeitige Eintreffen beim RAV als nicht erbracht und hiess die Beschwerde des kantonalen Arbeitsamtes gut.

iusNet AR-SVR 22.03.2019

 

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