Freizügigkeitsabkommen | Gesetz zur Umsetzung des Verfassungsartikels zur Steuerung der Zuwanderung (Art. 121a BV)
Seit 1. Januar 2020 gilt die Stellenmeldepflicht bereits ab einem Schwellenwert von 5 Prozent Arbeitslosenquote in bestimmten Berufsarten. Arbeitgeber sind verppflichtet, offene Stellen, die unter diese Kriterien fallen, zu melden. Die meldepflichtigen Stellen unterliegen einem Publikationsverbot von fünf Arbeitstagen.
Am 12. Dezember 2019 hat der Ständerat sich dafür ausgesprochen, dass Personen ab 60 Jahren, die von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden, zur ordentlichen Pensionierung eine Überbrückungsleistung erhalten sollen. Er hat dem Entwurf für ein Bundesgesetz mit Abweichungen zugestimmt.
In diesem Leitentscheid hat das Bundesgericht festgestellt, dass die Vorleistungspflicht der Arbeitslosenversicherung in der Regel erst mit Erlass der Verfügung der IV endet, mit welcher die Erwerbsunfähigkeit festgesetzt wird. Insbesondere genügt die Mitteilung des Beschlusses der IV-Stelle an die Ausgleichkasse hierfür nicht.
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass in Bezug auf die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern im Sinne von Art. 22 Abs. 2 lit. a AVIG eine absolute Altersgrenze von 25 Jahren gilt und bei über 25jährigen Kindern auch im Einzelfall nicht der höhere Taggeldansatz von 80 % zur Anwendung kommen kann.
Arbeitnehmende sollen gemäss dem Willen des Nationalrats von der Pflicht befreit werden, während des Bezugs von Entschädigungen für Kurzarbeit oder Schlechtwetter eine Zwischenbeschäftigung suchen zu müssen.
Arbeitsverträge für Personen, die auf Abruf arbeiten, sollen einen besseren sozialen Schutz für Arbeitnehmende gewährleisten. Robert Cramers (Grüne/GE) Postulat ist beim Ständerat auf Zustimmung gestossen und wurde an den Bundesrat überwiesen.
19.024 Beiträge an die Kosten der Kantone für die Kontrolle der Einhaltung der Stellenmeldepflicht
An den Kosten für die Kontrolle der Stellenmeldepflicht wird sich in Zukunft der Bund beteiligen. Nach dem Ständerat hat auch der Nationalrat die Gesetzesgrundlage dafür gutgeheissen.