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Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Express-Fortbildung für Anwältinnen und Anwälte 2020: Sozialversicherungsrecht

Agenda
Die «Express-Fortbildungen für Anwältinnen und Anwälte» an der Universität Luzern erfreuen sich nach wie vor grosser Beliebtheit. Anschliessend Apéro von 20.00 - 21.00 Uhr mit Bier und Brezel.

17. Invaliditätstagung

Agenda
Jeudi 22 octobre 2020 - 9:00 - 16:00
Obwohl von Seiten der Sozialversicherungen die Eingliederung postuliert und stark in den Vordergrund gestellt wird, gibt es immer wieder Versicherte, die an derart schweren Gesundheitsschäden leiden, dass eine Rente notwendig ist. Der Rentenzusprache gehen in der Regel jahrelange Abklärungs-, verwaltungsinterne und gerichtliche Verfahren voraus...

4. Basler Sozialversicherungsrechtstagung

Agenda
Vendredi 4 décembre 2020 - 8:45 - 17:00
Die Sozialversicherung ist – entgegen zuweilen in politischen Kontexten geäusserten Ansichten – kein Selbstbedienungsladen und kein "Ponyhof"; Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung hat vielmehr nur, wer die gesetzlich umschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Zentral ist zudem der allgemeine Grundsatz der Schadenminderungspflicht; Versicherte müssen alles ihnen Zumutbare vorkehren, damit ein Schaden gar nicht eintritt bzw. um die Folgen eines eingetretenen Schadens zu mindern. In der Sozialversicherung haben Versicherte umfangreiche Mitwirkungspflichten...

Bundesrat beschliesst Übergangsregelung für Anspruch auf Erwerbsersatz

Législation
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Der Bundesrat hat am 22. April 2020 eine Übergangsregelung für den Anspruch auf Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende beschlossen. Es erfolgt eine Ergänzung von Art. 3 COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall um den Abs. 3. Selbständigerwerbende, die zwar am 27. April, bzw. 11. Mai ihre Tätigkeit wieder aufnehmen dürfen, bis zum 16. Mail 2020.
iusnet AR-SVR 23.04.2020

Bundesrat beschliesst Ausweitung des Corona-Erwerbsersatz-Anspruchs auf Härtefälle

Législation
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Pressekonferenz vom 16. April 2020; COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall

In seiner Pressekonferenz vom 16. April 2020 gab der Bundesrat auch die Ausweitung des Corona-Erwerbsersatz-Anspruchs auf Härtefälle, wie Selbständigerwerbende, die nur indirekt von den Corona-Massnahmen betroffen sind und grundsätzlich arbeiten dürften bekannt. Zudem dehnt er den Aspruch auf Erwerbsersatz von Arbeitnehmenden mit Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen, deren Betreuungs- und Bildungsinstitutionen geschlossen sind, auf deren 20. Altersjahr aus. Er erlässt die COVID-19-Verordnung Erwerbsausfall.
iusnet AR-SVR 17.04.2020

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