Besprechung der Urteile des Sozialversicherungsgerichts Zürich AB.2020.00038-45 sowie UV.2020.00006, UV.2020.00015, UV.2020.00022 und UV.2020.00118, alle vom 20. Dezember 2021
Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich hat in mehreren Urteilen vom 20. Dezember 2021 Einspracheentscheide der Suva und der AHV-Ausgleichskasse bestätigt, indem es die Tätigkeit von Uber-Fahrerinnen und -Fahrern ebenfalls als unselbständige Erwerbstätigkeit qualifiziert hat.
Noch ist das Krankheitsbild «Long Covid» reichlich unerforscht. Die Symptome sind weitläufig und wenig empirisch dokumentiert. Der Weg zur konkreten Einstufung in der Sozialversicherung und im Arbeitsrecht wird noch lang sein, die Fragen drängen aber bereits heute auf Lösung: nicht nur für die Betroffenen sondern auch für die Arbeitgeber und die Versicherungen.