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4. Basler Sozialversicherungsrechtstagung

4. Basler Sozialversicherungsrechtstagung

Organisator: Prof. Dr. iur. Kurt Pärli

Die Sozialversicherung ist – entgegen zuweilen in politischen Kontexten geäusserten Ansichten – kein Selbstbedienungsladen und kein "Ponyhof"; Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung hat vielmehr nur, wer die gesetzlich umschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Zentral ist zudem der allgemeine Grundsatz der Schadenminderungspflicht; Versicherte müssen alles ihnen Zumutbare vorkehren, damit ein Schaden gar nicht eintritt bzw. um die Folgen eines eingetretenen Schadens zu mindern. In der Sozialversicherung haben Versicherte umfangreiche Mitwirkungspflichten. Das beginnt bereits damit, dass eine Leistung geltend gemacht werden muss. Es gilt der Grundsatz, "ohne Anmeldung keine Leistung". Zwar ist die zuständige Sozialversicherungsbehörde zur Abklärung des Vorliegens der Anspruchsberechtigung verpflichtet, die Versicherten aber werden durch zahlreiche Bestimmungen im Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) zur Mitwirkung angehalten. Wer die Mitwirkungspflichten verletzt, riskiert, eine Leistung nicht zu erhalten oder muss mit einer Kürzung rechnen. Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten gelten wiederum nicht schrankenlos. Grundrechtliche Verfahrensrechte, aber auch die klassischen Abwehrrechte und Diskriminierungsverbote wirken sich auf den Umfang der Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten aus.

Die Tagung wird Gelegenheit bieten, die Mitwirkungs- und Schadenminderungspflichten nach ATSG und in den Einzelgesetzen vertieft zu analysieren. Am Vormittag werden zuerst die Grundlagen im ATSG dargelegt (Prof. Anne-Sylvie Dupont). Dann zeigt Dr. iur. Hans-Jakob Mosimann auf, wie Versicherte in der Invalidenversicherung in die Pflicht genommen werden und wo insbesondere hinsichtlich der Zumutbarkeit ein strengerer Massstab angewendet wird als nach ATSG. Prof. Hardy Landolt wird in seinem Referat die Rechtslage in der Unfall- und Krankenversicherung darlegen und einen Fokus auf Kürzungen wegen selbstverschuldeten Unfällen legen. Der Vormittag wird durch einen kulturellen Leckerbissen aufgelockert und mit einer Fragen- und Diskussionsrunde abgeschlossen.

Umfangreich sind die Mitwirkungs- und Schadenminderungspflichten auch bei den Ergänzungsleistungen; Prof. Marc Hürzeler wird zu Beginn des Nachmittags auf die Besonderheiten eingehen und dabei auch das Zusammenwirken zur AHV und beruflichen Vorsorge aufzeigen. Danach wird lic. iur. Kaspar Gehring die Pflichten der Versicherten in der Arbeitslosenversicherung erläutern. Danach folgt eine Reflexion aus verfassungsrechtlicher Sicht von Dr. iur. Vanessa Rüegger. Schliesslich wird Prof. Kurt Pärli auf die komplexen datenschutzrechtlichen Fragen eingehen, die bei der Geltendmachung der Mitwirkungs- und Schadenminderungspflichten von den Sozialversicherungen zu beachten sind. Der Nachmittag wird wiederum durch einen kulturellen Höhepunkt entspannt und mit einer Fragen- und Diskussionsrunde abgeschlossen.

Es erwartet Sie eine vielfältige Tagung mit einem klaren Fokus. Kompetente Referierende stellen die Rechtslage dar, greifen ausgewählte Probleme heraus, zeigen Lösungsmöglichkeiten auf und scheuen sich nicht, auch kritische Fragen zum Status Quo zu stellen.

4. Basler Sozialversicherungsrechtstagung

Agenda
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

4. Basler Sozialversicherungsrechtstagung

Organisator: Prof. Dr. iur. Kurt Pärli

Die Sozialversicherung ist – entgegen zuweilen in politischen Kontexten geäusserten Ansichten – kein Selbstbedienungsladen und kein "Ponyhof"; Anspruch auf Leistungen der Sozialversicherung hat vielmehr nur, wer die gesetzlich umschriebenen Voraussetzungen erfüllt. Zentral ist zudem der allgemeine Grundsatz der Schadenminderungspflicht; Versicherte müssen alles ihnen Zumutbare vorkehren, damit ein Schaden gar nicht eintritt bzw. um die Folgen eines eingetretenen Schadens zu mindern. In der Sozialversicherung haben Versicherte umfangreiche Mitwirkungspflichten. Das beginnt bereits damit, dass eine Leistung geltend gemacht werden muss. Es gilt der Grundsatz, "ohne Anmeldung keine Leistung". Zwar ist die zuständige Sozialversicherungsbehörde zur Abklärung des Vorliegens der Anspruchsberechtigung verpflichtet, die Versicherten aber werden durch zahlreiche Bestimmungen im Bundesgesetz über den allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) zur Mitwirkung angehalten. Wer die Mitwirkungspflichten verletzt, riskiert, eine Leistung nicht zu erhalten oder muss mit einer Kürzung rechnen. Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten gelten wiederum nicht schrankenlos. Grundrechtliche Verfahrensrechte, aber auch die klassischen Abwehrrechte und Diskriminierungsverbote wirken sich auf den Umfang der Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten aus.

Die Tagung wird Gelegenheit bieten, die Mitwirkungs- und Schadenminderungspflichten nach ATSG und in den Einzelgesetzen vertieft zu analysieren. Am Vormittag werden zuerst die Grundlagen im ATSG dargelegt (Prof. Anne-Sylvie Dupont). Dann zeigt Dr. iur. Hans-Jakob Mosimann auf, wie Versicherte in der Invalidenversicherung in die Pflicht genommen werden und wo insbesondere hinsichtlich der Zumutbarkeit ein strengerer Massstab angewendet wird als nach ATSG. Prof. Hardy Landolt wird in seinem Referat die Rechtslage in der Unfall- und Krankenversicherung darlegen und einen Fokus auf Kürzungen wegen selbstverschuldeten Unfällen legen. Der Vormittag wird durch einen kulturellen Leckerbissen aufgelockert und mit einer Fragen- und Diskussionsrunde abgeschlossen.

Umfangreich sind die Mitwirkungs- und Schadenminderungspflichten auch bei den Ergänzungsleistungen; Prof. Marc Hürzeler wird zu Beginn des Nachmittags auf die Besonderheiten eingehen und dabei auch das Zusammenwirken zur AHV und beruflichen Vorsorge aufzeigen. Danach wird lic. iur. Kaspar Gehring die Pflichten der Versicherten in der Arbeitslosenversicherung erläutern. Danach folgt eine Reflexion aus verfassungsrechtlicher Sicht von Dr. iur. Vanessa Rüegger. Schliesslich wird Prof. Kurt Pärli auf die komplexen datenschutzrechtlichen Fragen eingehen, die bei der Geltendmachung der Mitwirkungs- und Schadenminderungspflichten von den Sozialversicherungen zu beachten sind. Der Nachmittag wird wiederum durch einen kulturellen Höhepunkt entspannt und mit einer Fragen- und Diskussionsrunde abgeschlossen.

Es erwartet Sie eine vielfältige Tagung mit einem klaren Fokus. Kompetente Referierende stellen die Rechtslage dar, greifen ausgewählte Probleme heraus, zeigen Lösungsmöglichkeiten auf und scheuen sich nicht, auch kritische Fragen zum Status Quo zu stellen.