Der vorliegende Entscheid aus der Unfallversicherung reiht sich ein in die "Observationspraxis" des Bundesgerichts in der Nachfolge des Vukota-Bojić-Urteils des EGMR. Strittig war die Verwertbarkeit von Observationsergebnissen, die von einem Detektiv unter Vorspiegelung einer Familienreise bei der Überwachung der Versicherten in dem von ihr betriebenen Gästehaus gewonnen wurden.