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Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)

IV-Gutachten: Qualitätssicherung durch Transparenz

Éclairages
Invalidenversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Die BGer-Urteile 1C_461/2017 und 1C_467/2017 vom 27. Juni 2018 enthalten eine vorsichtig formulierte Empfehlung an die kantonalen IV-Stellen, Statistiken über die von Gutachtern attestierten Arbeitsunfähigkeiten zu führen. Philipp Egli nimmt diese Empfehlung in seiner Kommentierung auf und weist auf die Notwendigkeit einer Qualitätssicherung durch Transparenz hin.
Philipp Egli
iusNet AR-SVR 27.08.2018

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