Ein Pensionär verlor als Opfer von Krypto-Betrug rund eine halbe Million Franken. Er meldete sich zum Bezug von Ergänzungsleistungen an. Die Ausgleichskasse lehnte den Antrag ab, mit der Begründung, dass er bei Anrechnung eines Verzichtsvermögens von rund einer halben Million Franken die Vermögensschwelle nach ELG überschreite.