Das Bundesgericht sprach sich gegen Inkonvenienz-Pauschalen für Walk-in-Praxen und Permanencen aus, wies die Beschwerde einer solchen Praxis ab und bejahte den Rückforderungsanspruch der Krankenversicherung.
Nachdem die Institution, in der der Belegarzt tätig ist, den SwissDRG-Tarifvertrag abgeschlossen hat, kann er faktisch nur noch für ambulante Behandlungen selbständig Leistungen erbringen.
Die SGK-N will die die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) vorantreiben. Demnach sollen die Krankenkassen und die Kantone künftig Behandlungen einheitlich finanzieren, unabhängig davon ob diese ambulant oder stationär durchgeführt werden.
Der Bundesrat darf bei der Anpassung von Taxpunkten der TARMED-Tarifstruktur lineare Kürzungen bei verschiedenen Positionen vornehmen und dabei auch politischen Anliegen Rechnung tragen.
Die von Sebastian Frehner (SVP) eingereichte parlamentarische Initiative will eine Sanktion von 10% Reduktion des Referenztarifs für Spitäler, die ihre Daten den Tarifpartnern nicht transparent und fristgerecht mitteilen. Die SGK-SR zugestimmt.
Der Bundesrat soll beauftragt werden, die notwendigen gesetzlichen Grundlagen vorzubereiten, damit der Tarmed von den Tarifpartnern regelmässig angepasst und weiterentwickelt wird.
Der Nationalrat weicht in der Eintretensdebatte in einzelnen Punkten vom Entwurf der Botschaft zur Änderung des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherungen ab.