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Eingriff des Bundesrates in TARMED-Tarifstruktur (9C_476/2017, zur Publikation bestimmt)

Eingriff des Bundesrates in TARMED-Tarifstruktur (9C_476/2017, zur Publikation bestimmt)

Jurisprudence
Krankenversicherung -­ Krankentaggeld

Eingriff des Bundesrates in TARMED-Tarifstruktur (9C_476/2017, zur Publikation bestimmt)

Um die Blockade zwischen den Tarifpartner bei der Pflege der TARMED-Tarifstruktur zu beseitigen, hat das Parlament dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, Anpassungen an der Tarifstruktur vorzunehmen, wenn sie sich als nicht mehr sachgerecht erweist und sich die Tarifparteien nicht auf eine Revision einigen können (Art. 43 Abs. 5bis KVG; in Kraft seit 1.1.2013). Mit Erlass der Verordnung vom 20. Juni 2014 über die Anpassung der Tarifstrukturen in der Krankenversicherung hat der Bundesrat erstmals selbst in die Tarifstruktur eingegriffen. Er führte einen Zuschlag zu hausärztlichen Leistungen ein und kürzte die Taxpunkte bestimmter Leistungen linear. Anders als das kantonale Schiedsgericht schützt das Bundesgericht den Eingriff des Bundesrates.

Unbestritten war, dass die Voraussetzungen für eine Anpassung der Tarifstruktur gemäss Art. 43 Abs. 5bis KVG vorlagen. Strittig war dagegen, ob sich der Bundesrat bei der Anpassung auch von politischen Anliegen leiten lassen darf und ob er die Taxpunkte der betroffenen Positionen linear kürzen darf (E. 6.2). Die Vorinstanz hielt einzig Eingriffe zugunsten verbesserter Tarifpositionen, die auf...

iusNet AR-SVR 13.04.2018

 

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