Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) (09.528)
Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) (09.528)
Einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) (09.528)
Die SGK-N will die die einheitliche Finanzierung von ambulanten und stationären Leistungen (EFAS) vorantreiben (09.528). Demnach sollen die Krankenkassen und die Kantone künftig Behandlungen einheitlich finanzieren, unabhängig davon, ob diese ambulant oder stationär durchgeführt werden. Weiter hält die Kommission an ihrer Initiative (15.468) fest, wonach eine Wahlfranchise während dreier Jahren nicht geändert werden kann. Zudem will die SGK-N ihre Kostendämpfungsinitiativen (17.401 und 17.402) weiterverfolgen (entgegen der SGK-S).
Zur EFAS führt die SGK-N Folgendes aus: Nach gegenwärtiger Regelung zahlt der Kanton mindestens 55 Prozent der Behandlungskosten und die Krankenkasse...
L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.