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Scheidung

Scheidung nach Frühpensionierung

Jurisprudence
Berufliche Vorsorge

9C_338/2024 (zur Publikation vorgesehen)

Der Beschwerdeführer liess sich 44 Monate vor dem ordentlichen reglementarischen Pensionsalter frühpensionieren. Etwa zeitgleich reichten seine Frau und er die Scheidung ein. Das Scheidungsurteil erwuchs ca. 6 Monate nach seiner Frühpensionierung in Rechtskraft. Uneinig waren sich die Verfahrensbeteiligten, ob die bei Vorbezug der Altersrente vorgesehene überobligatorische Gutschrift auf dem Altersguthaben gemäss Art. 64.2 des Reglements nach Ausrichtung eines Freizügigkeitsguthabens bei Scheidung (Vorsorgeausgleich) neu berechnet werden darf bzw. muss, wenn der Versicherungsfall Alter während des hängigen Scheidungsverfahrens eintritt.
iusNet AR-SVR 26.11.2024

Verrechnung von Rentennachzahlungen der IV mit vor der Scheidung an den Ehepartner ausgerichtete Ergänzungsleistungen

Jurisprudence
Invalidenversicherung
In diesem in 5er-Besetzung ergangenen Urteil setzte sich das Bundesgericht mit der Frage auseinander, ob die IV-Stelle zurecht einen Teil der Rentennachzahlungen einer versicherten Person nach deren Scheidung an die Gemeinde überwiesen hatte, die vor der Ehescheidung dem Ehepartner des Rentenempfängers Ergänzungsleistungen ausbezahlt hatte.
iusnet AR-SVR 26.04.2021

Auszahlung einer IV-Rente im Scheidungsverfahren

Jurisprudence
Invalidenversicherung

9C_444/2019 (zur Publikation vorgesehen)

Im vorliegenden, zur Publikation vorgesehenen Urteil befasste sich das Bundesgericht mit der Frage, ob eine IV-Stelle aufgrund der rechtskräftigen Schuldneranweisung eines Scheidungsgerichts verpflichtet ist, eine Invalidenrente direkt an den getrennten Ehegatten zu überweisen.
iusNet AR-SVR 23.06.2020

Zum Vorsorgeausgleich bei Scheidung beim Bezug einer Invalidenrente vor Erreichen des reglementarischen Rentenalters (Art. 124 ZGB)

Jurisprudence
Berufliche Vorsorge
In diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil hat sich das Bundesgericht mit der Frage befasst, ob in einem Scheidungsverfahren Art. 124 ZGB auch dann anwendbar ist, wenn ein definitiver Entscheid über den Anspruch auf eine Invalidenrente noch aussteht und deshalb (noch) keine Rente bezogen wird.
iusNet AR-SVR 21.04.2020