Auszahlung einer IV-Rente im Scheidungsverfahren
Auszahlung einer IV-Rente im Scheidungsverfahren
Auszahlung einer IV-Rente im Scheidungsverfahren
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens wurde der eine Ehegatte verpflichtet, dem anderen Ehegatten an den Unterhalt des gemeinsamen Kindes monatlich Fr. 1'370.- (nebst der Kinderrente der Invalidenversicherung, welche direkt an diesen ausgerichtet wird) und Fr. 380.- an sie persönlich zu bezahlen. Mit eheschutzrechtlichem Entscheid wies das Scheidungsgericht die IV-Stelle an, von der monatlichen Invalidenrente des unterhaltspflichtigen Ehegatten jeweils Fr. 432.- für nicht bevorschussten Unterhalt des anderen Ehegatten direkt an diesen zu überweisen, wogegen sich die IV-Stelle wehrte.
Im vorliegenden zur Publikation vorgesehenen Urteil stellte das Bundesgericht fest, dass eine IV-Stelle aufgrund der rechtskräftigen Schuldneranweisung eines Scheidungsgerichts verpflichtet ist, eine Invalidenrente direkt an den getrennten Ehegatten zu überweisen. Die Anweisung eines Zivilgerichts über die Auszahlung der Rente sei verbindlich.
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