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Einsprache

Das Neubeurteilungsverfahren bei personalrechtlichen Anordnungen

Éclairages
Öffentliches Personalrecht

Urteilsbesprechung: Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Zürich VB. 2023.00224 vom 22. November 2023

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat im Urteil VB.2023.00224 vom 22. November 2023 entschieden, dass der Neubeurteilung von personalrechtlichen Anordnungen die aufschiebende Wirkung in Anwendung von § 4 in Verbindung mit § 25 des Verwaltungsrechtspflegegesetzes (VRG, LS 175.2) nicht entzogen werden kann. Dieser Entscheid hat weitreichende Folgen, insbesondere für Kündigungen, Entlassungen und personalrechtliche Massnahmen wie die Einstellung im Amt oder auch die Freistellung.
Bernadette Hess
iusNet AR-SVR 23.08.2024

Entschädigung wegen missbräuchlicher Entlassung: Angestellte muss Voraussetzungen geltend machen und beweisen

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Es ist Sache des Arbeitnehmers, geltend zu machen und zu beweisen, dass die Voraussetzungen für eine Entschädigung wegen ungerechtfertigter Entlassung erfüllt sind; das gilt insbesondere für das Erfordernis, dass er gegen die Entlassung vor Ablauf der Kündigungsfrist beim Arbeitgeber schriftlich Einsprache erhoben hat. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde einer Arbeitgeberin gut.
iusNet AR-SVR 09.06.2023

Das Bundesgericht wandelt betreffend die Anforderungen an eine Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung weiter auf dogmatischen Irrwegen

Éclairages
Privates Individualarbeitsrecht
Trotz expliziter Einsprache schützte das Bundesgericht eine Auslegung von zwei Schreiben des Arbeitnehmers durch die Vorinstanz nach dem Vertrauensprinzip, wonach die Einsprache nicht als Einsprache, sondern als Opponieren gegen die Kündigungsgründe zu verstehen sei. Der Arbeitnehmer hatte in seiner Einsprache das Ende des Arbeitsverhältnisses definiert, woraus das Bundesgericht einen fehlenden Fortsetzungswillen des Arbeitnehmers ableitete, der mit einer Einsprache angeblich einher gehen müsse. Rechtsanwalt MLaw Marc Wohlwend stellt das neueste Urteil des Bundesgerichts betreffend die Anforderungen an eine Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung in den Kontext der bundesgerichtlichen Rechtsprechung.
Marc Wohlwend
iusNet AR-SVR 18.05.2023

Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung, die nicht als Einsprache zu verstehen ist?!

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Trotz expliziter Einsprache schützte das Bundesgericht eine Auslegung der Vorinstanz nach dem Vertrauensprinzip, wonach die Einsprache nicht als Einsprache, sondern als Opponieren gegen die Kündigungsgründe zu verstehen sei. Der Arbeitnehmer hatte in seiner Einsprache das Ende des Arbeitsverhältnisses definiert, woraus das Bundesgericht einen fehlenden Fortsetzungswillen des Arbeitnehmers ableitete, der mit einer Einsprache angeblich einher gehen müsse.
iusNet AR-SVR 18.05.2023

Einsprachelegitimation des zweiten Unfallversicherers bei Doppelbeschäftigungsverhältnissen

Éclairages
Unfallversicherung
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Das Bundesgericht beschäftigte sich hier mit der besonderen Konstellation, dass eine Versicherte zum Unfallzeitpunkt zwei Beschäftigungen im Teilzeitpensum ausübte. Die Koordinationsnorm von Art. 99 Abs. 2 UVV führte dazu, dass der geringer betroffene Versicherer über den Umfang der Leistungen bestimme, diese jedoch zum grösseren Teil zulasten des anderen Versicherers gingen. Strittig war die Rechtsmittelbefugnis des zweiten Unfallversicherers.
Alain Blum
iusNet AR-SVR 24.03.2018

Rechtsmittelbefugnis zweier Unfallversicherer untereinander (8C_396/2017, zur Publikation bestimmt)

Jurisprudence
Allgemeines Sozialversicherungsrecht (ATSG)
Unfallversicherung
Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, unter welchen Voraussetzungen ein Unfallversicherer gegen die Verfügung eines anderen Unfallversicherers Einsprache erheben kann. Konkret ging es um eine Versicherte, die über zwei Arbeitgeber bei verschiedenen Versicherern unfallversichert war und einen Nichtberufsunfall erlitt (vgl. Art. 99 Abs. 2 UVV).
iusNet AR-SVR 13.02.2018