iusNet

Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht > Arbeitsrecht > Rechtsprechung > Bund > Privates Individualarbeitsrecht > Entschädigung Wegen Missbräuchlicher Entlassung Angestellte Muss Voraussetzungen

Entschädigung wegen missbräuchlicher Entlassung: Angestellte muss Voraussetzungen geltend machen und beweisen

Entschädigung wegen missbräuchlicher Entlassung: Angestellte muss Voraussetzungen geltend machen und beweisen

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Entschädigung wegen missbräuchlicher Entlassung: Angestellte muss Voraussetzungen geltend machen und beweisen

Eine entlassene Arbeitnehmerin Z. klagte gegen ihre (ehemalige) Arbeitgeberin, die A. AG, auf Zahlung einer Entschädigung wegen missbräuchlicher Kündigung. Arbeitnehmende müssen in einem solchen Fall spätestens bis zum Ende der Kündigungsfrist schriftlich bei der arbeitgebenden Person Einsprache erheben. Wird ...

iusNet AR-SVR 09.06.2023

 

L’article complet est réservé aux abonnés de iusNet.