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Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung, die nicht als Einsprache zu verstehen ist?!

Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung, die nicht als Einsprache zu verstehen ist?!

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht

Einsprache wegen Missbräuchlichkeit der Kündigung, die nicht als Einsprache zu verstehen ist?!

A. war ab dem 2. April 2013 bei der B. GmbH angestellt. Am 31. August 2015 kündigte die B. GmbH per 30. November 2015, nahm diese Kündigung aber am 6. November 2015 wieder zurück. Nun kündigte die B. GmbH dem A. erneut am 26. Oktober 2016 per 31. Dezember 2016. In der Begründung führte die B. GmbH unterschiedliche Vorstellungn von der Arbeitsweise, was die Kommunikation kontinuierlich erschwert habe, und die Verwendung der Tankkarte für private Zwecke an. Die Rechtschutzversicherung von A. schaltete sich einund teilte mit, wann das Arbeitsverhältnis endete, und man kam überein, dass A. rechtsgültig von seiner Arbeitspflicht befreit worden war. Am 20. Dezember 2016 erhob B. Einsprache gegen die Kündigung, bestritt die Kündigungsgründe und nahm an, dass das Arbeitsverhältnis am 31. Januar 2017 endete. In einem weiteren Schreiben vom 20. Dezember 2016 stellte B. verschiedene Forderungen. In diesen Schreiben wird weder die Missbräuchlichkeit der Kündigung noch die Beanspruchung einer darauf gestützten Entschädigung erwähnt. Wurde rechtzeitig Einsprache erhoben? Das hatte das Bundesgericht zu beurteilen (Sachverhalt).

Wer gestützt auf Artikel 336 und 336a eine...

iusNet AR-SVR 18.05.2023

 

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