Wenn ein Konflikt derart verhärtet ist, dass die Auflösung des Arbeitsverhältnisses das mildeste Mittel darstellt, bedarf es auch keiner Bewährungszeit mehr.
Nachdem eine Administrativuntersuchung zutage förderte, dass A. ihres Amtes als Pfarrerin unfähig respektive unwürdig ist, berief der Kichrat sie ab, was nicht willkürlich war.
Das Bundesgericht hatte zu überprüfen, wie es auswirkte, dass die Präsidentin der Kirchenpflege zusammen mit dem Pfarrer ihren Schwager als Katechet anstellte, obwohl sich die Kirchenpflege noch nicht konstituiert hatte.