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Zum Zeitpunkt der Leistungsanpassung bei Rückfällen nach Unfall (8C_148/2018, zur Publikation vorgesehen)

Zum Zeitpunkt der Leistungsanpassung bei Rückfällen nach Unfall (8C_148/2018, zur Publikation vorgesehen)

Jurisprudence
Unfallversicherung

Zum Zeitpunkt der Leistungsanpassung bei Rückfällen nach Unfall (8C_148/2018, zur Publikation vorgesehen)

Das Bundesgericht setzte sich in diesem zur Publikation vorgesehenen Urteil mit der Frage auseinander, ab wann eine Leistungsanpassung des Unfallversicherers zu erfolgen hat, wenn ein Rückfall oder Spätfolgen eines rechtskräftig beurteilten Unfallereignisses ausgewiesen sind, seit dem Revisionsbegehren aber keine weitere Heilbehandlung mehr stattgefunden hat. Es hat entschieden, dass die Anpassung frühestens auf den Zeitpunkt der Gesuchseinreichung (Rückfallmeldung) festzulegen ist.

Das Bundesgericht hatte in BGE 140 V 65 festgestellt, dass Art. 88a Abs. 2 und Art. 88bis Abs. 1 IVV in der Unfallversicherung im Verfahren um eine Rentenerhöhung im Rahmen eines Rückfalls nicht analog anwendbar seien. Vielmehr habe die Rentenerhöhung im Rahmen eines Rückfalls auf den Zeitpunkt des Abschlusses der ärztlichen Heilbehandlung zu erfolgen (E. 4.2). Es erwog damals, wenn der Zeitpunkt der Rentenanpassung in analoger Anwendung der erwähnten IVV-Bestimmungen festgesetzt würde, so würde die Rente erhöht, bevor das diesbezügliche Abklärungsverfahren durchgeführt worden ist, was wiederum das Risiko einer baldigen Rentenrevision mit sich bringe. In BGE 142 V 259 hat es ausserdem erwogen...

iusNet AR-SVR 30.07.2018

 

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