Wie wirkt sich eine berufsbegleitende Ausbildung auf die Waisenrente aus?
Wie wirkt sich eine berufsbegleitende Ausbildung auf die Waisenrente aus?
Wie wirkt sich eine berufsbegleitende Ausbildung auf die Waisenrente aus?
Seit 2011 absolvierte B.A. eine berufsbegleitende Ausbildung (Bachelor of Science FH in Betriebsökonomie) währenddessen sie mit einem 50%-Pensum in der Verwaltung des Kantons Jura angestellt. Daraufhin überprüfte die Pensionskasse das Dossier, hob die Waisenrente rückwirkend auf und forderte Rentenleistungen zurück (Sachverhalt).
Der Anspruch auf Leistungen für Waisen erlischt mit dem Tod des Waisen oder mit Vollendung des 18. Altersjahres. Er besteht jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres für Kinder bis zum Abschluss der Ausbildung (Art. 22 Abs. 3 Bst. a BVG). Die Pensionskasse sah in ihrem Reglement vor, dass der Anspruch bis zum 25. Altersjahr bestehen bleibt, solange sich das Kind im Sinne von Art. 49bis und Art. 49ter AHVV in Ausbildung befindet, ohne haupt- oder überwiegend erwerbstätig zu sein. Nicht als in Ausbildung gilt gemäs Art. 49bis Abs. 3 AHVV ein Kind, wenn es ein durchschnittliches monatliches Erwerbseinkommen erzielt, das höher ist als die maximale volle Altersrente der AHV, die zurzeit bei CHF 2'340 liegt. Die analoge Anwendung der AHVG-Bestimmung in der beruflichen Vorsorge wird in der Lehre bejaht.
Das Bundesgericht kam nach...
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