Landwirtschaftsbetrieb als Hobby oder als Erwerbstätigkeit? (9C_255/2017)
Landwirtschaftsbetrieb als Hobby oder als Erwerbstätigkeit? (9C_255/2017)
Landwirtschaftsbetrieb als Hobby oder als Erwerbstätigkeit? (9C_255/2017)
Dieser in 3-er Besetzung gefällte und an sich unspektakuläre Fall gibt dem Bundesgericht die Möglichkeit, einige Grundsätze zur Abgrenzung zwischen (selbständiger) Erwerbstätigkeit und Nichterwerbstätigkeit in Erinnerung zu rufen.
Ausgangspunkt war ein offenbar vermögender Versicherter, der 2007 einen Landwirtschaftsbetrieb (27.7 ha) erwarb, bis Ende 2010 in einem Vollzeitanstellungsverhältnis stand und sich ab 2011 vermehrt um den Landwirtschaftsbetrieb kümmerte. Strittig war vor Bundesgericht, ob der Versicherte im Jahr 2011 als Selbständigerwerbender einzustufen war, was die Vorinstanz verneint hatte. Auf Beschwerde des Versicherten hob das Bundesgericht den vorinstanzlichen Entscheid auf und wies die Sache zur ergänzenden Abklärung an die Vorinstanz zurück.
Unter Erwerbstätigkeit im Sinne der AHV ist die Ausübung einer auf die Erzielung von Einkommen gerichteten bestimmten (persönlichen) Tätigkeit zu verstehen, mit welcher die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit erhöht werden soll: Entscheidend sind die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse und Gegebenheiten, die durch eine Tätigkeit begründet werden oder in deren Rahmen eine solche ausgeübt...
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