Die Witwerrente des Beschwerdegegners wurde Zufolge Volljährigkeit seiner Tochter aufgehoben. Unter Hinweis auf das Urteil Beeler wehrte er sich dagegen. Streitig war, ob die Witwerrente allein aufgrund des Umstandes, dass der Betroffene seinen Anspruch als geschiedener Ehemann begründete, aufgehoben werden darf. Die Vorinstanz hiess seine Beschwerde gut.