AHV-Beitragsstatut (selbständig/unselbständig) einer Psychotherapeutin (9C_308/2017, zur Publikation vorgesehen)
AHV-Beitragsstatut (selbständig/unselbständig) einer Psychotherapeutin (9C_308/2017, zur Publikation vorgesehen)
AHV-Beitragsstatut (selbständig/unselbständig) einer Psychotherapeutin (9C_308/2017, zur Publikation vorgesehen)
In diesem zur Publikation bestimmten Urteil hatte das Bundesgericht den Fall einer Versicherten zu beurteilen, die sich als „selbständige Psychotherapeutin im Nebenberuf“ bei der Ausgleichskasse anschliessen wollte. Die Ausgleichskasse stufte die Versicherte als unselbständig erwerbend ein; Arbeitgeberin sei das Institut X., in dessen Räumlichkeiten die Versicherte tätig war. Die Vorinstanz qualifizierte die Tätigkeit der Versicherten als selbständig erwerbend, wogegen die Ausgleichskasse mit Erfolg beim Bundesgericht Beschwerde erhob.
Die Vereinbarung zwischen der Versicherten und dem Institut lautete wie folgt:
"Frau A. arbeitet ab dem 1. April 2014 als selbständige Psychotherapeutin in den Räumlichkeiten des Instituts X.
Für ihre Tätigkeit wird ihr an zwei Tagen pro Woche je ein Therapieraum zur Verfügung gestellt. Die dafür vereinbarten Tage sind der Mittwoch (ganzer Tag) und Donnerstag (ab 12.15 Uhr). Sollten sich die Bedürfnisse des Instituts ändern, so werden diese Tage entsprechend angepasst. In besonderen Fällen (z.B. Feiertage) besteht nach Absprache mit dem Institut die Möglichkeit, die vereinbarten Tage auf einen anderen...
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