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Betriebswirtschaftliche Abhängigkeit

AHV-Beitragsstatut (selbständig/unselbständig) einer Psychotherapeutin (9C_308/2017, zur Publikation vorgesehen)

Jurisprudence
Alters- und Hinterlassenenversicherung
Das Bundesgericht hatte sich zum AHV-Beitragsstatut (selbständig/unselbständig) einer Psychotherapeutin zu äussern, die über ein Institut tätig wurde, aber auf eigene Rechnung arbeitete. Entscheidend sind stets die wirtschaftlichen Gegebenheiten, wobei das Bundesgericht im konkreten Fall auf eine unselbständige Erwerbstätigkeit erkannte: Stark ins Gewicht fielen die hohen Qualitätsanforderungen des Instituts sowie der Umstand, dass die Versicherte gegen aussen über das Institut auftrat (insb. Webauftritt).
iusNet AR-SVR 08.06.2018