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Revision Familienzulagengesetz (FamZG) im Nationalrat behandelt

Revision Familienzulagengesetz (FamZG) im Nationalrat behandelt

Législation
Familienzulagen

Revision Familienzulagengesetz (FamZG) im Nationalrat behandelt

Die Änderungen zum Gesetz sind anhand von parlamentarischen Vorstössen eingebracht worden. Nach Abschluss der Vernehmlassung hat der Bundesrat im Herbst 2018 die Botschaft zur Gesetzesrevision formuliert und das Geschäft zur Behandlung ins Parlament überwiesen.

Der Nationalrat ist dem Entwurf des Bundesrates gefolgt und hat dem Revisionsvorschlag ohne Gegenstimme zugestimmt.

Weitere Änderungsvorstösse scheiterten, so z.B. der Vorschlag der Linken, die Ausbildungszulage längstens bis zur Vollendung des 29. Altersjahrs auszudehnen (heute gilt die obere Altersgrenze von 25 Jahren).

Als nächstes wird der Ständerat über die Vorlage entscheiden.

 

iusNet AR-SVR 16.05.2019

 

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