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Lehrpersonen in Basel-Stadt werden nicht rechtsungleich entlöhnt

Lehrpersonen in Basel-Stadt werden nicht rechtsungleich entlöhnt

Jurisprudence
Öffentliches Personalrecht

Lehrpersonen in Basel-Stadt werden nicht rechtsungleich entlöhnt

Sportlehrpersonen haben sich im Kanton Basel-Stadt gegen die neue Einreihung betreffend die Besoldung zur Wehr gesetzt (Sachverhalt).

Das Bundesgericht erachtete die Einreihung nicht als willkürlich, das allgemeine Gleichbehandlungsgebot verletztend onder sonstwie verfassungswidrig, weil die Sportlehrpersonen an Gymnasien ein Fach unterrichten, das für das Bestehen der Matura nicht relevant ist, und sie an Berufsfachschulen sowie Allgemeinen Gewerbeschulen nur eines und nicht mehrere Fächer unterrichten (E. 7).

iusNet AR-SVR 05.04.2023

 

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