Rassendiskriminierende Äusserungen sind wichtiger Grund für Kündigung
Rassendiskriminierende Äusserungen sind wichtiger Grund für Kündigung
Rassendiskriminierende Äusserungen sind wichtiger Grund für Kündigung
A. äusserte sich im Internet mehrfach rassendiskriminierend, was im Juni 2016 dem Departement für Sicherheit, Bevölkerung und Gesundheit des Kantons Genf, bei dem A. angestellt war, bekannt wurde. A. wurde freigestellt, nachdem die Staatsanwalt einen Strafbefehl erlassen hatte. Nach das Departement gewisse Zeugeneinvernahmen abgewartet hatte (umstritten war, ob jemand im Namen von A. die Äusserungen vorgenommen hatte), löste es das Dienstverhältnis mit A. auf (Sachverhalt).
Die Vorinstanz hielt fest, dass es unbestritten sei, dass die strittigen Veröffentlichungen von A. beleidigende und hasserfüllte Äusserungen darstellten, die als schwere Pflichtverletzung die Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund rechtfertige. Diese Einordnung schützte vom Bundesgericht (E. 5).
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