Rassendiskriminierende Äusserungen stellen eine schwere Pflichtverletzung dar und rechtfertigen die Auflösung des Dienstverhältnisses aus wichtigem Grund.
Das Bundesgericht befasste sich mit der Frage, ob die fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages seitens des Arbeitnehmers aus einem wichtigen Grund nach Massgabe des Art. 337 OR erfolgte und rechtens war.
Das Bundesgericht befasste sich im vorliegenden Entscheid mit der Frage, ob die fristlose Kündigung einer Mitarbeiterin aufgrund des – im Rahmen «Mystery-Shopping-Tests» entstandenen – Verdachts auf Diebstahl nach Art. 337 OR gerechtfertigt war.