Mündlich vereinbarte Erfolgsbeteiligung
Mündlich vereinbarte Erfolgsbeteiligung
Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Mündlich vereinbarte Erfolgsbeteiligung
B. war bei der A. AG als Vermögensverwalter angestellt. Nach der fristlosen Beendigung des Arbeitsverhältnisses war die Erfolgsbeteiligung von B. umstritten, die nicht schriftlich festgehalten und von der Vorinstanz als vereinbart betrachtet worden war (Sachverhalt).
Die Beschwerde der A. AG gegen die Auslegung der Vorinstanz, wonach eine Erfolgsbeteiligung von B. aufgrund einer mündlichen Vereinbarung zwischen den Parteien geschuldet war, obwohl sie nicht mehr Teil des neuen schriftlichen Vertrags war, wird abgewiesen (E. 9).
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