Analysemethode zur Ermittlung einer unregelmässigen Beschäftigung im Einzelfall
Analysemethode zur Ermittlung einer unregelmässigen Beschäftigung im Einzelfall
Analysemethode zur Ermittlung einer unregelmässigen Beschäftigung im Einzelfall
A. war per 1. September 2003 bei der B. AG in einem Pensum von 100% angestellt. Der Arbeitsvertrag sah eine Arbeitszeit von 45 Stunden pro Woche sowie einen Stundenlohn von CHF 18.00 brutto zzgl. einer Ferienentschädigung von zunächst 8,33% bzw. ab Januar 2019 von 10,64% vor. Nach der Kündigung waren u.a. die Ferienentschädigung und die Lohnfortzahlung während einer Krankheit umstritten. Die B. AG erachtete das Arbeitsverhältnis als unregelmässig und das von A. für ihre Krankheit eingereichte Arztzeugnis nicht als stichhaltig. Der Gerichtspräsident des Zivilkreisgerichts schützte die Ansprüche von A. (Sachverhalt).
Die B. AG stellte sich auf den Standpunkt, dass aus dem Vergleich der Anzahl Arbeitsstunden eines Monats mit der Anzahl Arbeitsstunden des Vormonats hervorgehe, dass das Arbeitsverhältnis zwischen ihr und der Berufungsbeklagten als unregelmässige Vollzeitbeschäftigung zu qualifizieren sei, weshalb die bezogenen Ferien mit einem klar vereinbarten und stets ausgewiesenen Lohnzuschlag hätten entschädigt werden dürfen. Selbst bei Berichtigung der geleisteten Arbeitsstunden um die Anzahl tatsächlich verfügbarer monatlicher Werktage seien insgesamt 63 Veränderungen...
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