Dem Beschwerdegegner wurde fristlos gekündigt. Der Beschwerdeführer behauptete, er sei unentschuldigt seinem Arbeitsplatz ferngeblieben, obwohl ein Arztzeugnis seine Abwesenheit aus gesundheitlichen Gründen bestätigte.
Die von der Arbeitgeberin ins Recht gelegte Analysemethode zur Ermittlung der Unregelmässigkeit der Beschäftigung überzeugte weder das erstinstanzliche Zivilgericht noch das Kantonsgericht Basel-Landschaft. Weil sie trotz Zweifeln vier Monate zuwartete, um den Beweiswert eines Arztzeugnisses infrage zu stellen, musste die Arbeitgeberin auch die Lohnfortzahlung leisten.
Rechtsanwältin lic. iur. Leena Kriegers-Tejura, LL.M., setzt sich im Zusammenhang mit dem Urteil BVGer A-536/2019 mit der Beweiskraft von ärztlichen Zeugnissen im Arbeitsverhältnis auseinander.