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Betriebsübergang bei Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen (C-200/16)

Betriebsübergang bei Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen (C-200/16)

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Internationales Arbeitsrecht

Betriebsübergang bei Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen (C-200/16)

Ein Arbeitnehmer und 16 weitere Mitarbeitende der Firma ICTS nahmen bis zum 14. Juli 2013 in den Anlagen der Portos dos Açores SA in Ponta Delgada (Portugal) Bewachungsaufgaben wahr. ICTS stellte ihnen zur Ausübung dieser Tätigkeit entsprechend gekennzeichnete Uniformen und Funkausrüstung zur Verfügung. Am 17. Januar 2013 machte Portos dos Açores eine öffentliche Ausschreibung für die Erbringung von Bewachungs- und präventiven Sicherheitsdienstleistungen in ihren Anlagen bekannt und vergab den Auftrag am 17. April 2013 an Securitas. Am 14. Juli 2013 übergab ein Arbeitnehmer von ICTS auf deren entsprechende Anweisung einem Arbeitnehmer von Securitas die von ihnen in den Anlagen verwendete Funkausrüstung. Securitas übergab die Ausrüstung an Portos dos Açores und begann am 15. Juli 2013 mit der Ausführung ihrer Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen. Sie stellten dem dafür eingeteilten Sicherheitspersonal ihre eigene Funkausrüstung und Uniform mit eigenem Logo zur Verfügung. Die Arbeitnehmenden von ICTS machten geltend, ICTS habe ihnen schriftlich mitgeteilt, dass ihre Arbeitsverträge infolge der Vergabe des Auftrags an Securitas mit Wirkung vom 15. Juli 2013 auf diese...

iusNet AR-SVR 12.03.2018

 

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