iusNet

Betriebsübergang

Übernahme des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsübergang

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Überträgt der Arbeitgeber den Betrieb oder einen Teil davon auf einen Dritten, so geht das Arbeitsverhältnis gemäss Art. 333 Abs. 1 OR am Tag des Übergangs mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten auf den Erwerber über, es sei denn, der Arbeitnehmer widerspricht. Die Bestimmung sieht eine echte Übernahmeverpflichtung vor. Die Bedenkfrist des Arbeitnehmers zur Ausübung des Ablehnungsrechts beträgt einige Wochen ab Kenntnis vom Betriebsübergang.
iusNet AR-SVR 29.12.2018

Betriebsübergang bei Bewachungs- und Sicherheitsdienstleistungen (C-200/16)

Jurisprudence
Privates Individualarbeitsrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Internationales Arbeitsrecht
Für die Ablehnung des Vorliegens eines Betriebsübergangs reicht es bei einem Vorgang, in dem die Übergabe der Ausrüstung im Vordergrund steht, nicht aus, dass die bisherigen Arbeitnehmenden für die Durchführung dieser Tätigkeit durch den neuen Betrieb nicht übernommen werden.
iusNet AR-SVR 12.03.2018